Viele Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften stehen vor der Frage: eigenen Hausmeister anstellen, einzelne Handwerker je nach Bedarf beauftragen, oder einen Servicevertrag mit einem externen Anbieter abschließen? Ein Überblick über die drei Modelle.
Ein fest angestellter Hausmeister kennt das Objekt genau, verursacht aber laufende Personalkosten unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand – inklusive Urlaubs- und Krankheitsvertretung, die separat organisiert werden muss.
Für Grünpflege, Winterdienst und Reparaturen werden jeweils unterschiedliche Dienstleister beauftragt. Das kann im Einzelfall günstiger wirken, bedeutet aber mehrere Ansprechpartner, mehrere Rechnungen und höheren Koordinationsaufwand für die Verwaltung.
Ein externer Dienstleister übernimmt Hausmeisterei, Grünpflege und Winterdienst gebündelt über einen Vertrag. Vorteile: planbare, meist pauschale Kosten, ein Ansprechpartner für alle Leistungen, keine Personalverantwortung, automatische Vertretung bei Ausfall.
HGS Mittelrhein bietet den Servicevertrag als Alternative zum eigenen Hausmeister oder zur Einzelbeauftragung – mit festem Pflegeplan, dokumentiertem Winterdienst und einer Rechnung pro Objekt.